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400 - Euro - Jobs und ihre Konditionen
Geringfügigkeit bedeutet in jedem Fall ein Teilzeitarbeitsverhältnis. Hiermit sind all jene Beschäftigungen gemeint, die in einer Branche oder einem Unternehmen unterhalb einer Regelarbeitszeit liegen. Doch auch die Formen der Teilzeitbeschäftigung sind unterschiedlich. Die Arbeitszeit bei diesen Nebenjobs kann also auch bei ein paar Stunden pro Woche liegen oder auch eine Fast-Vollzeitarbeit beschreiben. In jedem Falle ist der Lohn versicherungs- sowie lohnsteuerpflichtig. Dann bringt das Nebenjobben in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung jedoch besondere Bedingungen mit sich. Geringfügig ist der Minijob ist auch deswegen, weil er ebenso entlohnt bzw. genauso kurzfristig wie saisonale Arbeit ist. In beiden Fällen darf der Lohn am Ende des Monats nicht mehr als 400 Euro betragen, dabei ist eine ehemalige Regelung mit einer maximalen Anzahl von 15 Stunden die Woche am 1. April 2003 entfallen. Wenn die Grenze von 400 Euro Verdienst überschritten wurde, wird der Verdienst versicherungs- und steuerpflichtig. Bleibt der Satz jedoch unter diesem Betrag, gibt es zwei alternative Möglichkeiten der Steuer. Die Besteuerung nach Lohnsteuerkarte oder eine pauschale Besteuerung des Endbetrags. Die Regeln des Minijob bis 400 Euro zu kennen ist in jedem Fall wichtig, um ihn auszuüben. Quelle: nebenjob.deBild: Quinn Dombrowski (Flickr)
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