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Arbeiten von zuhause aus: Was man beachten sollte
Derzeit betreiben zehn Prozent der Beschäftigten diese Art von Heimarbeit. Laut einer Studie des Marktforschungshauses Future Foundation wird sich bis 2020 der Anteil auf 80 Prozent erhöhen. Die Vorteile liegen besonders für Angestellte mit Familie auf der Hand. Insbesondere Frauen begrüßen das Konzept der Telearbeit. Auch für die Arbeitgeber bieten sich Vorteile: Die Mietkosten für die Arbeitsplätze werden verringert und die Attraktivität als Arbeitgeber nimmt zu. Wichtig ist zu beachten was in einem Telearbeitsvertrag festgehalten werden sollte. Dabei tauchen Fragen auf wie: Wer übernimmt die Kosten und Versicherung für die Arbeitsausstattung und das Arbeitszimmer? Für welchen Zeitraum ist die Telearbeit vorgesehen und wie oft muss der Beschäftigte im Büro des Unternehmens anwesend sein? Ebenso wichtig ist die Frage nach der Erreichbarkeit des Telearbeiters. Auch die Vertaulichkeitspflicht spielt hier eine wichtige Rolle. Der Telearbeiter hat dafür zu sorgen, dass der Privatbesuch Firmenunterlagen nicht einsehen kann. Schließlich stellt sich auch die Frage, ob der Telearbeiter dem Arbeitgeber Zutritt zu seiner Wohnung verschaffen muss oder nicht. Frau Gisela Schamann von Ver.di rät dazu im Vorfeld abzuklären ob eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag für Telearbeiter im entsprechenden Unternehmen vorliegt. Eine Verschriftlichung der Modalitäten für das Arbeiten von zuhause aus ist in jedem Fall zu empfehlen. Quelle: welt.deBild: Hotel Domspitzen Köln (Flickr)
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