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Der Nebenjob – Ihre Rechte und Pflichten
In der Regel kann diese auch vom Arbeitgeber nicht untersagt werden. Nach Feierabend oder in der Freizeit erledigte Aufgaben zählen nicht zum rechtlichen Interessengebiet des Personalers. Trotz Allem gibt es geltende Ausnahmen: In vielen Arbeitsverträgen ist eine gewisse "Nebentätigkeitsklausel" verankert, in der die Ausübung von Nebentätigkeiten einer Zustimmung seitens des Arbeitgebers bedarf. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Interessen des Arbeitgebers durch die Nebenbeschäftigung nicht berührt werden. Doch was genau kann hier untersagt werden? Im Arbeitsgesetz sind folgende Regelungen verankert: Die Gesamtarbeitszeit eines Angestellten darf acht Stunden je Werktag nicht überschreiten, kann jedoch auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Doch dies gilt nur, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen die 8 Stunden im Durchschnitt nicht überschritten wurden. Tipp: Wer jedoch die Nebentätigkeit auf selbstständiger Basis ausübt, kann diese Höchstarbeitszeit umgehen. Nicht zulässig ist ein Nebenjob, wenn die Haupttätigkeit unter diesem Arbeitsverhältnis leidet. Wer krankgeschrieben ist und trotzdem die Nebentätigkeit ausübt, riskiert eine Kündigung. Seien Sie einfach ehrlich zum Arbeitgeber, wenn Sie einen Nebenjob ausüben wollen, so fahren Sie am Besten. Quelle: nebenjob.deBild: tnarik (Flickr)
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