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Einen Minijob beim Finanzamt anmelden

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Gerade in der Bundesrepublik werden viele Menschen im Haushalt schwarz beschäftigt, sie helfen etwa beim Putzen oder Einkaufen. Doch auch Gartenarbeit gegen einen Lohn zu leisten, ist eigentlich ein Minijob im Privathaushalt. Es gibt dabei auch mehr Vorteile, als der Otto Normalverbraucher auf den ersten Blick glauben mag. Die legale Beschäftigung lässt sich ganz einfach beim Finanzamt anmelden. Es gibt alle nötigen Informationen auf der Internetseite www.minijob-zentrale.de, wo jeder sich genau die Übersicht anschauen und Teilzeit-Jobs anmelden kann.

Ein legaler Nebenjob im Haushalt ist profitabel, denn die Kosten für einen Minijobber im eigenen Haushalt können etwa beim Finanzamt wieder geltend gemacht und abgesetzt werden. Es sind rund 14,27 Prozent, die an Pauschalabgaben vom Arbeitgeber für einen Nebenjob gezahlt werden muss, doch rund 20 Prozent der Gesamtkosten können wieder eingefordert werden, indem sie von der Einkommensteuer abgezogen werden. In einem Beispiel werden rund 150 Euro im Monat verdient, so belaufen sich die Kosten für den Arbeitgeber auf 21,41 Euro.

Insgesamt sind es jedoch 34,28 Euro, die anschließend von der Einkommensteuer abgezogen werden können, also gibt es im Endeffekt ein Plus von 12,87 Euro. Mit dieser Anmeldung beim Finanzamt kann der Arbeitgeber ein reines Gewissen haben und profitiert zusätzlich auch noch davon. Wenn ein Minijobber im Privathaushalt beschäftigt wird, kann dieser durch eine Anmeldung legal beschäftigt werden und dabei können noch Steuern gespart werden.

Quelle: pressemitteilungen-online.de
Bild: wirralwater (Flickr)

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