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Fallen beim Nebenjob Steuern an?

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Bei einem Minijob ist das Maximaleinkommen 400 Euro, allerdings muss der Arbeitnehmer weder Sozialabgaben noch Steuern zahlen. Auch Menschen, die sich bereits in einem Arbeitsverhältnis befinden, führen vermehrt einen Nebenjob aus. In solchen Fällen ist zu beachten, dass die Arbeitgeber gerne vor Arbeitsaufnahme eines Nebenjobs informiert werden möchten. Oftmals ist die Nebenjobregelung im Arbeitsvertrag festgehalten. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber dem zustimmen, es sei denn der Nebenjob wirkt sich negativ auf die ursprüngliche Arbeit aus. Dieser Fall tritt ein, wenn der Nebenjob in einem Konkurrenzunternehmen ausgeführt wird oder nachts gearbeitet wird und somit die Konzentrationsfähigkeit während der anderen Arbeit nachlässt.

Arbeitnehmer müssen zusätzlich darauf achten, dass der Nebenjob nicht während einer Krankschreibung oder des Urlaubs ausgeführt wird. Weiterhin darf nicht mehr als acht, in Ausnahmefällen zehn Stunden, täglich gearbeitet werden. Der Nebenjob darf nicht schwarz ausgeübt werden, andernfalls drohen harte Strafen durch das Finanzamt wie auch die Kündigung des geregelten Arbeitsverhältnisses.

Rentner, die einen Nebenjob ausführen und über 65 Jahre alt sind, haben keine Hinzuverdienstgrenze. Wer jedoch eine vorzeitige Altersrente oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, darf maximal 350 Euro im Monat dazuverdienen. Bei Nichteinhaltung läuft man Gefahr, dass Kürzungen bei der Rente vorgenommen werden.

Auch Arbeitslose dürfen einen Nebenjob ausführen, allerdings muss das Arbeitsamt darüber unterrichtet werden. Arbeitslose dürfen bei Nebenjobs maximal 400 Euro monatlich verdienen und eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht überschreiten. Soll der Nebenverdienst allerdings nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden, so dürfen Arbeitslose maximal 165 Euro im Monat dazuverdienen. Ob Student, Rentner, Angestellter oder Arbeitsloser, es lohnt sich vorab über steuerrechtliche Konditionen im Nebenjob zu informieren, um böse finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Quelle: arbeits-abc.de
Bild: Tarek Siala (Flickr)

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