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Warum immer mehr Menschen einen Nebenjob haben
Wenn sie jedoch neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit einen Nebenjob aufnehmen, sollten sie gewisse Vorschriften und Regeln einhalten: Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet den Arbeitgeber über die Ausführung eines Nebenjobs zu informieren. Manche Verträge jedoch beinhalten eine Klausel, die den Arbeitnehmer dazu anhalten den Arbeitgeber vor Aufnahme einer weiteren Tätigkeit zu informieren. Hiermit ist die so genannte Nebentätigkeitsklausel gemeint. In diesem Falle wird dazu geraten dem Folge zu leisten. Der Arbeitnehmer kann nur dann Einspruch einlegen, wenn seine Interessen durch die Aufnahme eines Nebenjobs gefährdet sind. Hierbei sind nicht nur entgeltliche Jobs gemeint, es kann sich auch um eine ehrenamtliche Tätigkeit handeln. Folglich stellt sich die Frage in welchen Fällen man die Interessen des Arbeitgebers verletzt? Zum einen muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Der Arbeitnehmer darf nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Das bedeutet nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag. Der Samstag ist als Werktag eingeschlossen. Eine Ausnahme von 10 Arbeitsstunden am Tag darf nur gemacht werden, wenn man in einem Zeitraum von 6 Monaten durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag arbeitet. Diese Regeln müssen jedoch nicht eingehalten werden, wenn die Nebentätigkeit auf selbständiger Basis vollzogen wird. Zum anderen muss die Arbeitsfähigkeit gewährleistet sein. Im Konkreten bedeutet das, dass ihre hauptberufliche Tätigkeit nicht unter darunter leiden darf, dass sie einen Nebenjob ausführen. Das klassische Beispiel hierfür wäre der Kellnerjob, der bis in die späten Abendstunden geht. Weiterhin ist es untersagt während der Urlaubszeit zu arbeiten und genauso wenig während sie krankgeschrieben sind. Schlussendlich sollten sie keinen Nebenjob annehmen, der in direkter Konkurrenz zu ihrem Hauptarbeitgeber steht. Quelle: nebenjob.deBild: Falk Lademann (Flickr)
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