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Was bei einem Studentenjob zu beachten ist
Viele Studentenjobs laufen auf 400 Euro Basis, als so genannter Minijob. Wenn das monatliche Einkommen von 400 Euro nicht überschritten wird, fallen für den Arbeitnehmer keine Kosten an. Verdient der Student jedoch über 400 Euro monatlich, ist er dazu verpflichtet 9,95 Prozent des Brutto-Einkommens für die Rentenversicherung abzutragen. Weiterhin entstehen Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung. Der Betrag aller Krankenkassen für Studenten beträgt 65 Euro. Studenten, die mehr als 800 Euro monatlich verdienen, müssen Lohnsteuer zahlen. Diese wird ihnen jedoch nach der Lohnsteuererklärung vom Staat zurückerstattet. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber allerdings die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Weiterhin ist zu beachten, dass Studenten, die mehr als 7.680 Euro jährlich verdienen, keinen Anspruch auf Kindergeld geltend machen können. Wer durch seinen Studentenjob mehr als 4.800 Euro jährlich verdient und gleichzeitig BAFöG bezieht, kann davon ausgehen, dass die BAFöG-Leistungen gekürzt werden. Quelle: berufsstart.stepstone.deBild: Marco Raaphorst (Flickr)
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