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Was bei einem Studentenjob zu beachten ist

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Sehr begehrt sind vor allem Studentenjobs in der Gastronomie und Industrie. Für die Studenten ansprechend, da die Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten liegen und Fachkenntnisse nicht nötig sind. Besonders in den Semesterferien arbeiten viele Stunden in diesen Bereichen, da sie in kurzer Zeit viel verdienen können und sich finanziell für das kommende Semester absichern. Weiterhin besteht die Möglichkeit eines bezahlten Praktikums. Hierbei hat man die Möglichkeit erste Berufserfahrung zu sammeln und sich ein gewisses Fachwissen anzueignen. Es sei jedoch wichtig zu erwähnen, dass nicht jedes Praktikum vergütet wird. Sehr zu empfehlen sind jedoch studienverwandte Nebenjobs. Zahlreiche Unternehmen bieten Studenten die Möglichkeit ihr universitäres Wissen in der Praxis umzusetzen. Die Studenten sammeln relevante Praxiserfahrung und verfügen über ein regelmäßiges Einkommen. Nicht selten resultiert aus solchen Nebenjobs eine spätere Festanstellung im selben Unternehmen.

Viele Studentenjobs laufen auf 400 Euro Basis, als so genannter Minijob. Wenn das monatliche Einkommen von 400 Euro nicht überschritten wird, fallen für den Arbeitnehmer keine Kosten an. Verdient der Student jedoch über 400 Euro monatlich, ist er dazu verpflichtet 9,95 Prozent des Brutto-Einkommens für die Rentenversicherung abzutragen. Weiterhin entstehen Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung. Der Betrag aller Krankenkassen für Studenten beträgt 65 Euro. Studenten, die mehr als 800 Euro monatlich verdienen, müssen Lohnsteuer zahlen. Diese wird ihnen jedoch nach der Lohnsteuererklärung vom Staat zurückerstattet. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber allerdings die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Weiterhin ist zu beachten, dass Studenten, die mehr als 7.680 Euro jährlich verdienen, keinen Anspruch auf Kindergeld geltend machen können. Wer durch seinen Studentenjob mehr als 4.800 Euro jährlich verdient und gleichzeitig BAFöG bezieht, kann davon ausgehen, dass die BAFöG-Leistungen gekürzt werden.

Quelle: berufsstart.stepstone.de
Bild: Marco Raaphorst (Flickr)

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